Die Grundsteuerreform
Der Staat versucht gerade zu Lasten der Bürger ein Instrument zu erfinden, das möglicherweise darauf hinausläuft, die regelmäßige Erhöhung der Grundsteuer zu programmieren (Foto: hrohmann, pixabay.com).
Die Grundsteuerreform war Thema der Finanzministerkonferenz im Januar 2019 und wird vermutlich noch länger für kontroverse Debatten sorgen. Bund und Länder haben Eckpunkte festgelegt, die Grundlage für eine neue Gesetzgebung werden sollen. Betroffen sind alle Bundesbürger – Eigentümer, Vermieter und Mieter.
Verschiedene Vorschläge, wie die Reform aussehen könnte, werden derzeit diskutiert: ein flächenorientiertes sowie ein ertragswertorientiertes Modell. In letzteres sollen die Nettokaltmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und die Bodenrichtwerte einfließen. Kritiker dieses Modells befürchten ein Bürokratiemonster. Das Verfahren sei so komplex, dass sowohl Wohnungsunternehmen als auch Finanzverwaltung vor unlösbare Herausforderungen gestellt werden würden.
Der Eckpunkteplan mildert einige der bisherigen Vorschläge ab. Im Gegensatz zum ursprünglichen Ansatz des Bundesfinanzministers sollen nicht Einzelbewertungen für jedes Immobilienobjekt vorgenommen, sondern Pauschaldaten verwendet werden, zum Beispiel regionale Durchschnittsmieten, die bei den Statistikämtern vorliegen. Grundstücke sollen nach Bodenrichtwerten in Zonen eingeteilt und vor 1948 errichtete Gebäude sollen einheitlich bewertet werden. Einzelbewertungen soll es geben, wenn die tatsächliche Nettokaltmiete bis zu 30 Prozent unterhalb der örtlichen Durchschnittsmiete liegt. Dieser Kompromiss gilt als Zwischenergebnis. Die Finanzminister der Länder haben sich angenähert, sind sich aber noch längst nicht einig.
Die Reform ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das System der Grundsteuer im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt hatte. Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 muss sie reformiert werden. Wenn das gelingt, dürfen die derzeit geltenden Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden.