Optimieren Sie Ihre Immobilie mit der Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) – und sparen Sie dabei bares Geld!
Wollen Sie Ihre Immobilie energieeffizienter gestalten und dabei von attraktiven Förderungen profitieren? Die ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen‘, kurz BEG EM ist Ihre Chance, gezielt in die Zukunft Ihres Zuhauses zu investieren. Mit der BEG EM können Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen umsetzen und dabei von staatlichen Zuschussförderungen profitieren. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihr Haus energetisch modernisieren und gleichzeitig Ihr Budget schonen können!
Gefördert werden Einzelmaßnahmen
- an der Gebäudehülle,
- an der Anlagentechnik,
- an Anlagen zur effizienten Wärmeerzeugung,
- zur Heizungsoptimierung und
- Baubegleitung,
die im Weiteren näher beschrieben werden.
1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/ Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
2. Anlagentechnik (BAFA)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
3. Anlagen zur effizienten Wärmeerzeugung (KfW)
- Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung wie
- solarthermische Anlagen,
- Biomasseheizungen,
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen,
- Brennstoffzellenheizungen,
- wasserstofffähige Heizungen,
- innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
- Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz,
- provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt
4. Heizungsoptimierung (BAFA)
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinie
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
5. Fachplanung und Baubegleitung
Zwingende Voraussetzung für die Beantragung der BEG-Förderung ist, dass die Sanierung durch eine Expertin oder einen Experten begleitet wird. Es werden hier bis zu 50 Prozent der Kosten übernommen:
- max. 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser pro Zuwendungsbescheid,
- max. 2.000 Euro pro Wohneinheit für Wohngebäude mit mehr als zwei Parteien (nicht mehr als 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid).
Die Fachleute müssen zwingend aus der Energieeffizienz-Expertenliste ausgewählt werden. Die Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt über die KfW und das BAFA.
Wir betreuen alle Maßnahmen vom Start über die Umsetzung bis zum Abschluss Ihres Projekts. Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen:
- Detailplanung der energetischen Sanierung
- Unterstützung bei der Suche nach Handwerks- bzw. Baufirmen
- Kontrolle der Bauausführung
- Abnahme und Bewertung Ihrer Sanierung
Kurzum: Unser Energieberater hilft Ihnen, durch die Betreuung von Sanierung und Bau Mängel und böse Überraschungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zu den oben genannten Punkten finden Sie hier: