Grundstücksbewertung
Planen Sie, Ihr unbebautes Grundstück oder Ihr Grundstück mit Haus zu verkaufen? Oder möchten Sie Ihr brachliegendes Land in Bauland umwandeln? – Dann haben Sie sich wahrscheinlich schon mit einigen der folgenden Fragen rund um dieses Thema beschäftigt:
- Wie verkaufe ich mein Grundstück einfach und schnell?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Wie erziele ich den Höchstpreis?
- Wie mache ich es richtig?
Die Grundstückspreise in Deutschland weisen eine hohe Bandbreite auf: von ein paar Euro pro Quadratmeter auf dem Land bis über 5.000 Euro pro Quadratmeter in gefragten Stadtlagen. Aber wie lässt sich der Wert eines Grundstücks vor Grundstücksverkauf möglichst genau vorhersagen? Welche Rolle spielen die Lage und die Bebaubarkeit des Grundstücks?
Bodenrichtwerte gelten als Anhaltspunkt für eine Grundstücksbewertung. Ob eine Lage gefragt ist oder nicht, lässt sich jedoch nicht nur anhand eines einzigen Wertes ablesen. Der Verkehrswert eines Grundstücks, das heißt der tatsächlich am Markt erzielbare Preis, ist nicht automatisch mit dem Bodenrichtwert gleichzusetzen.
Praktisch kann der Verkehrswert des Grundstücks in einer Bandbreite von 10 % bis 20 % über oder unter dem Bodenrichtwert liegen. Hier sind Makro- und Mikrolage zu beachten. Jedes Grundstück ist einzigartig und besitzt potenziell einen eigenen Wert. Bei der Lagebewertung sind deshalb oftmals Faktoren wie der Stadtteil und/oder die Ausrichtung sowie beispielsweise eine Hanglage oder Bodenverseuchung zu berücksichtigen.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks bestimmt den Grundstückswert
Wichtig für den Grundstückswert ist die Bebaubarkeit. Ein projektiertes Grundstück kann häufig einen höheren Preis erzielen und schneller verkauft werden. Ein Grundstück, das nicht bebaut werden darf, ist fast nichts wert. Erst wenn es Bauerwartungsland ist, steigt der Wert, auch wenn die Erschließung noch aussteht. Sollte kein Bebauungsplan von der Behörde vorgegeben sein, können wir in Ihrem Namen einen rechtskräftigen Vorbescheid beantragen. Die Kosten hierfür entfallen für Sie, sofern Sie uns die spätere Vermarktung zusichern.
Wenn es bereits einen Bebauungsplan gibt, der eine umfangreiche Bebauung zulässt, kann man planen und den Kaufwert ermitteln. Im Bebauungsplan sind die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ), die Grundflächenzahl (GRZ) und die Anzahl maximal zu errichtender Vollgeschosse und deren Bauweise vorgegeben.
Selbstverständlich können wir Ihr Grundstück aber auch ohne Vorbescheid anbieten.
Lassen Sie sich daher im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch von uns kompetent und seriös beraten.