Maklerprovision
Makler bieten Ihre Unterstützung sowohl beim Kauf als auch Verkauf einer Immobilie an. Sie finden geeignete Interessenten, sorgen dafür, dass die wichtigsten Dokumente bereitliegen und reduzieren den Aufwand für den Auftraggeber.
Als Ausgleich für diese Arbeit erhält der Makler keine fixe Geldsumme, sondern üblicherweise eine Maklerprovision. Diese orientiert sich am Preis der Immobilie, sodass Makler nur im Erfolgsfall ausgezahlt werden. Wie hoch ist die Maklerprovision in Deutschland und welche Kosten fallen für Käufer und Verkäufer an?
Definition der Maklerprovision
Die Bezahlung von Maklern unterscheidet sich von anderen Dienstleistern wesentlich. Denn Sie erhalten keine feste Summe, sondern eine Maklerprovision, welche in § 652 BGB genauer definiert ist. Hierzu steht geschrieben: „Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags […] einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises […] des Maklers zustande kommt. […]“ Ein Makler erhält also nur die Provision, wenn ein Kauf oder Verkauf zustande kommt. Finden sich keine Interessenten und bleibt der Makler erfolglos, sind lediglich die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Dies ergibt sich aus Abs. 2 des § 652 BGB. So dürfen Makler etwa die Papierkosten oder Fahrtkosten ersetzt bekommen, aber keine darüberhinausgehende Pauschale verlangen.
Daraus ergibt sich, dass Makler ein großes Interesse an einem erfolgreichen Vertragsabschluss besitzen. Sie möchten die Immobilie vermitteln und Ihren Anteil an der Transaktion erhalten. Die Maklerprovision ist fällig, sobald Verkäufer und Käufer einen gültigen Kaufvertrag unterschrieben haben. Anhand des vereinbarten Kaufpreises ergibt sich die Maklerprovision, die zu zahlen ist.
Gewöhnliche Höhe der Maklerprovision
Die Höhe der Maklerprovision ist frei festlegbar. Sie variiert daher von Bundesland zu Bundesland und je nach Objekt. In der Praxis hat sich der Wert auf 7,14 Prozent eingependelt. Dies entspricht der gewöhnlichen Provision, die für den Makler bei einem erfolgreichen Verkauf fällig ist.
Grundsätzlich ist die Maklerprovision frei verhandelbar. Befindet sich die Immobilie in einer besonders guten Lage und ist zu erwarten, dass sie einen außergewöhnlichen Preis erzielt, lassen sich Makler teilweise auf eine niedrigere prozentuale Provision ein. Allerdings gilt es, hier nicht am falschen Ende zu sparen. Wichtiger als die Höhe der Maklerprovision ist es, einen seriösen Partner zu finden. So sollten Auftraggeber eher darauf achten, dass der Makler die versprochenen Aufgaben zuverlässig durchführt und einen vertrauenswürdigen Eindruck vermittelt. Dann lohnt es sich auch, die übliche Maklerprovision zu bezahlen, damit der Verkauf der Immobilie problemlos vollzogen wird.
Berechnungsgrundlage der Maklerprovision ist der vereinbarte Kaufpreis. Dieser ist im notariell beglaubigten Kaufvertrag festgehalten. Nach dem Notartermin, in welchem der Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist die Provision an den Makler zu zahlen.
Wer zahlt die Maklerprovision?
In der Vergangenheit hat der Verkäufer zwar den Makler beauftragt, doch die Kosten auf den Käufer komplett abgewälzt. Dies hat sich nicht nur für den Käufer unfair angefühlt. Denn der Makler stand maßgeblich dem Verkäufer zur Seite, und dass der Käufer die Provision übernehmen muss, erscheint wenig verhältnismäßig.
Immobilienverkauf
Daher hat der Gesetzgeber eingegriffen, um diesem Ungleichgewicht vorzubeugen. Mit dem Gesetz zur Teilung der Maklerprovision hat dieser der Verteilung der Kosten klare Grenzen gesetzt. So dürfen bei Maklerverträgen seit dem 23.12.2020 die Kosten nur noch zu maximal 50% auf den Käufer übertragen werden. Grundlage stellt hierfür der § 656d BGB dar, welcher sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser bezieht. Bei gewerblichen Immobilien oder Mehrfamilienhäusern könnte die Aufteilung der Maklerprovision entsprechend auf andere Art gestaltet sein.
Wer als Käufer Interesse an einer gewerblichen Immobilie oder einem Mehrfamilienhaus hat, muss damit rechnen, die Maklerprovision vollständig zu zahlen. Hier gelten die Einschränkungen zur gleichmäßigen Verteilung der Kosten nicht. Entsprechend ist die Provision den Kaufnebenkosten hinzuzuaddieren, welche dort in der Regel den größten Posten darstellt.
Vermietung
Für die Vermietung bestehen andere gesetzliche Grundlagen als für den Verkauf einer Immobilie. Hier gilt das Bestellerprinzip, welches sich aus § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) ergibt. Demnach muss der Auftraggeber die vollständige Maklerprovision zahlen und darf diese nicht anteilig an die andere Partei weitergeben. Entscheiden sich Vermieter für die Beauftragung des Maklers, müssen diese die Provision allein tragen. Die Höhe der Provision bei der Vermietung ist ebenfalls frei verhandelbar. Sie beträgt in der Praxis meist zwischen 1,5 und 2 Nettokaltmieten der Wohnung. Anstatt des Kaufpreises der Wohnung liegt demnach der Mietpreis als Berechnungsgrundlage vor.
Steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision
Die Maklerprovision befindet sich beim Verkauf einer Immobilie schnell im vierstelligen Bereich. Sie gehört daher zu den größeren Posten der Nebenkosten. Günstig wäre es, wenn sich die Aufwendungen zumindest von der Steuer absetzen ließen. Diese Möglichkeit steht jedoch nur Käufern offen, die die Immobilie als Kapitalanlage ansehen. Im Rahmen der gewerblichen Nutzung der Immobilie in Form der Vermietung zählt die Maklerprovision zu den Anschaffungskosten. Diese sind über einen Zeitraum von 50 bzw. 33 Jahre abschreibbar, sodass sie sich zumindest gewinnmindernd auswirken. Für reine Privatkäufer besteht diese Option nicht. Der Immobilienkauf ist nicht steuerlich absetzbar, sodass Sie die Kosten vollständig tragen müssen.
Lohnt sich das Umgehen der Maklerprovision?
Immobilienmakler sind für den Verkauf einer Immobilie vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben. So dürfen Verkäufer auch selbst diese Tätigkeiten übernehmen und auf die Suche nach einem Käufer gehen.
Doch in der Praxis ist dies mit einigen Hürden und Herausforderungen versehen. So kommt Sebastian Jacobitz von Wohnora.de zu folgender Einschätzung: „Zwar mag die Maklerprovision für Verkäufer und Käufer gleichermaßen eine hohe Zahllast bedeuten, doch ist der reine Privatverkauf selten die bessere Entscheidung. Insbesondere Verkäufer profitieren davon, dass Makler ein größeres Interesse erzeugen und dadurch einen höheren Preis erzielen. Zudem unterschätzen viele Verkäufer den Aufwand, der mit einem Hausverkauf einhergeht. Allein die Bewältigung der Bürokratie zehrt ohne Vorerfahrung an den Nerven und führt häufig zu langwierigen Verzögerungen beim Immobilienverkauf. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen einen Makler zu beauftragen, der einige Last von den Schultern nimmt.“
Fazit: Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt eine lebensverändernde Entscheidung dar. Um hier keinen folgenschweren Fehler zu begehen, stehen unsere Makler mit ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite. Die Maklerprovision ist nur im Erfolgsfall von Verkäufer und Käufer zu zahlen. Sie beträgt jeweils etwas mehr als 3,5 Prozent des Kaufpreises, sodass die Kosten gleichermaßen verteilt sind.
Für einen erfolgreichen Verkauf gelten Makler im Privatbereich als unerlässlich. Sie kennen sich bestens auf dem Markt aus, finden geeignete Käufer und erzielen dadurch einen fairen Preis. Als Verkäufer lohnt es sich daher weiterhin auf einen Immobilienmakler zu setzen, der einigen Aufwand übernimmt und eine spürbare Unterstützung darstellt.